Auslandsüberweisungen können je nach Bestimmungsort als EU-Zahlungen (bis EUR 50.000) oder als (konventionelle) Auslandsüberweisungen (oberhalb der Betragsgrenze von EUR 50.000 oder in beliebiger Währung oder außerhalb der EU oder ohne die für EU-Zahlungen erforderlichen Angaben) getätigt werden.
Um eine schnelle und sichere Abwicklung der konventionellen Auslandszahlungen zu gewährleisten, erfolgt die Weiterleitung der Daten per SWIFT.
Für eine schnelle und korrekte Ausführung einer Auslandsüberweisung sowie eine eindeutige Identifizierbarkeit von Zahlungspflichtigen und Zahlungsempfänger sind folgende Angaben erforderlich:
- Name und IBAN des Zahlungspflichtigen
- Name und Vorname des Zahlungsempfängers
- IBAN bzw. Kontonummer des Zahlungsempfängers
- Währung und Betrag
- BIC der Bank des Empfängers
Bei konventionellen Auslandsüberweisungen mit einem Betrag über EUR 12.500, die nicht unter die EU-Verordnung fallen, dient der Vordruck „Anlage Z1 zur AWV“ (als Download auf den Seiten der Bundesbank auch erhältlich). Die kostenlose Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Rufnummer 0800-1234-111 steht Ihnen zum Thema Meldepflicht zur Verfügung. Für das Meldewesen allgemein vgl. Meldewesen_Außenwirtschaft im Außenwirtschaftsverkehr.