Bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses kann Ihr Vermieter eine Kaution verlangen. In diesem Fall kann die ATEbank diese Kaution durch eine bankenübliche Mietbürgschaft ersetzen, d.h. die ATEbank verbürgt sich gegenüber dem Vermieter Ihrer Wohnung oder Ihres Hause für Ihre Verpflichtungen aus dem vereinbarten Mietvertrag.