Wichtige Informationen zu den Spar- und Festgeldanlagen
Wie ist die Spar- oder Festgeldanlage abgesichert?
Die Agricultural Bank of Greece S.A. ist eine griechische Bank mit Hauptsitz in Athen; der griechische Staat hält die Mehrheit der Aktien. Die Niederlassung in Deutschland untersteht dem griechischen Einlagensicherungssystem. Das griechische Einlagensicherungssystem wird vom Hellenic Deposit and Investment Guarantee Fund verwaltet, welches eine juristische Person des Privatrechts mit Sitz in Athen bildet; es untersteht der Aufsicht des griechischen Wirtschafts- und Finanzministers, ist aber keine staatliche Organisation.
Gemäß Artikel 6 des Gesetzes 3714/2008 (im Regierungsblatt Griechenlands: FEK 231 A´ 7-11-2008) wurde die Einlagengarantie für Sparanlagen auf € 100.000 pro Person festgesetzt. D.h. die Sparanlagen sind bei der Agricultural Bank of Greece S.A. zu 100% bis € 100.000 pro Person gesichert. Für mehr Informationen bezüglich der griechischen Einlagensicherung verweisen wir auf die Website des Hellenic Deposit and Investment Guarantee Fund: HDGF
Wie hoch ist die Mindesteinlage?
Das Mindestguthaben für Festgeldanlagen, für das der jeweils gültige Zinssatz gezahlt wird, beträgt für natürliche und für juristische Personen € 5.000,-. Bei einer Laufzeit von 2 Jahren beträgt die Mindesteinlage € 25.000,-. Während der Laufzeit ist eine Erhöhung des fest angelegten Betrages oder eine Veränderung der Laufzeit bei Festgeldanlagen nicht möglich. Das Mindestguthaben für Sparanlagen beträgt € 50,-.
Wann erhalte ich meine Zinsen?
Die Zinsen werden jeweils am Ende der Laufzeit ausgeschüttet. Bei mehrjährigen Festgeldanlagen werden die Zinsen jährlich sowie am Laufzeitende ausgeschüttet. Für das Geschäftsjahr wird die taggenaue Zinsberechnung mit 360 Zinstagen angesetzt. Der Zinssatz ist für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Die Zinsen der Sparanlagen werden am Ende des Kalenderjahres ausgeschüttet-
Wann beginnt die Laufzeit meiner Festgeldanlage?
Sollte die entsprechende Kontodeckung gegeben sein, beginnt die Laufzeit Ihrer Festgeldanlage ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihres gesonderten Festgeldauftrages in unserem Hause. Der Festgeldauftrag kann in schriftlicher Form entweder postalisch oder mittels Fax erteilt werden. Wenn bei Erteilung des Auftrages keine entsprechende Kontodeckung vorhanden ist, ist der entsprechende Betrag innerhalb von 7 Werktagen anzuweisen, da ansonsten der Festgeldauftrag nicht ausgeführt werden kann. Keine Berücksichtigung finden Festgeldaufträge, die im Verwendungszweck von Überweisungen vermerkt werden.
Läuft meine Festgeldanlage automatisch aus?
Sollte spätestens zwei Arbeitstage vor Laufzeitende kein anders lautender Auftrag vorliegen, erfolgt die Anlage des Festgelds, einschließlich der angefallenen Zinsen, automatisch für die gleiche Laufzeit zu den am Fälligkeitstag geltenden Konditionen.
Nähere Informationen zu den steuerlichen Aspekten bei Spar- und Festgeldanlagen erhalten Sie unter Abgeltungssteuer